1.506,28€ Lohnnachzahlung für gekündigten Leiharbeiter
Mitte Mai wandte sich ein gekündigter Leiharbeiter mit der Bitte um Unterstützung an die FAU Frankfurt a. M..
Der Betroffene war bei einer Leiharbeitsfirma mit Sitz in Miltenberg angestellt und fristlos entlassen worden.
Nach gewerkschaftlicher Erstberatung durch Mitglieder der FAU Frankfurt a. M., unter ihnen ein Miglied der Sektion Aschaffenburg, wurde der Betroffene Mitglied unseres Syndikats. Eine gemeinsame Austragung des Konflikts wurde verabredet.
Zuvor hatte eine erste Sichtung vorliegender Unterlagen ergeben, dass dem Kollegen nicht nur Lohn vorenthalten, sondern auch die fristlose Kündigung zu Unrecht ausgestellt wurde.
Um geltende Fristen zu wahren, wurde kurzfristig Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht Aschaffenburg eingereicht. Schon wenige Tage später erreichte unser Mitglied ein Vergleichsangebot seines ehemaligen Chefs.
Nach Gesprächen zwischen diesem und der Gewerkschaft konnte sich auf einen außergerichtlichen Vergleich geeinigt werden.
Mit dem Ergebnis:
– 1.506,28€ (netto) Lohnnachzahlung
– fristgerechte statt fristloser Kündigung und somit die Reduzierung der bis dato hohen Wahrscheinlichkeit einer Sperre für den Bezug von ALG1
Fälle wie dieser zeigen das gewerkschaftliche Organisierung nicht nur wirkt, sondern sich auch lohnt! Dies gilt besonders in prekären Arbeitsverhältnissen.
Deshalb organisieren wir uns und kämpfen gemeinsam gegen Ausbeutung und für eine Gesellschaft, in der Leih- und Lohnarbeit der Geschichte angehören.
Also worauf warten, hinein in die kämpferische Basisgewerkschaft!