Von der FAU Pfalz/Saar haben wir den Fall eines dort lebenden Genossen übernommen. Dieser wurde jetzt vor dem Arbeitsgericht Darmstadt abgeschlossen. Ohne Ankündigung war dem Genossen der Zugang zu den Online-Programmen bei der Arbeit gesperrt worden. Einen Tag später folgte die Kündigung: Per E-Mail und damit ungültig.
Gegen die Kündigung und zur Einforderung ausstehendem Lohns sowie Lohnfortzahlungen für Urlaubszeiten klagte der Genosse mit Unterstützung der FAU gegen seinen ehemaligen Arbeitgeber: die Firma Arvaloo aus Ginsheim-Gustavsburg bei Mainz. Die Firma vertreibt CBD-Produkte*. Ein Gütetermin vorm Arbeitsgericht brachte kein Ergebnis, das Angebot des ehemaligen Arbeitgebers war schlicht unakzeptabel. Die Argumentation des Anwalts der Gegenseite, der Arbeitsvertrag sei nur „zum Schein“ erstellt worden, tatsächlich wären andere Konditionen vereinbart worden, fand auch die Richterin reichlich suspekt und deutete an, hier könne ein Fall für die Staatsanwaltschaft vorliegen.
Mit Hilfe einer Anwältin ging es dann in die Hauptverhandlung. Die bestehende Situation beschrieb die Anwältin mehrfach als „Kuddelmuddel“. Vom ex-Arbeitgeber gab es für einen tatsächlichen Beschäftigungszeitraum von gerade mal drei Monaten drei Arbeitsverträge und vor Gericht wurde dann von einem der Chefs behauptet, diese seien eigentlich gar nicht gültig. Statt dem vereinbarten Lohn wollten die Geschäftsführer nur eine Provision zahlen, die einen Betrag weit unterhalb des Mindestlohns bedeutet hätte.
Auf Drängen der Richterin wurde eine Einigung zwischen beiden Seiten erreicht. Der Genosse erhält dadurch für nicht gezahlten Lohn und als Abfindung insgesamt 5.000 €.
Die FAU Frankfurt kann somit einen weiteren positiven Fall gewerkschaftlicher Beratung auf ihrem Erfolgskonto verbuchen.
*CBD-Produkte wie z.B. Öle oder Nahrungsergänzungsmittel werden aus Hanf hergestellt, durch ihren geringen THC-Gehalt wirken sie aber nicht psychoaktiv oder halluzinatorisch.
DK, FAU Frankfurt