Pressemitteilung: Buchhandelskette Walther König – grundlegende Arbeitsrechte vorenthalten
Studentische Beschäftigte wehren sich gegen untragbare Zustände
Seit dem 08.02.2021 liegen bei der Buchhandelskette Walther König, welche zu den bundesweit renommiertesten Anbietern im Bereich Kunst und Design zählt, die Forderungen auf dem Tisch, die die studentischen Beschäftigten der drei Münchner Filialen formuliert haben. Es geht dabei um grundlegende Arbeitsrechte, die den Werkstudenten vorenthalten werden. Der gesetzlich geregelte Urlaubsanspruch wird den Beschäftigten komplett verwehrt, eine ebenfalls gesetzlich geregelte Lohnfortzahlung im Krankheitsfall wird ignoriert, im Gegenteil – die verpassten Schichten werden als Minusstunden verbucht.
Dieses Problem hat sich mit Beginn der Corona-Krise noch weiter verschärft. Der Arbeitgeber war mit der Schließung der Filialen verpflichtet, den Lohn weiter zu zahlen. Dieser sogenannte Annahmeverzug gilt auch für behördlich verordnete Schließungen. Walther König zahlte den Lohn jedoch nur als Vorschuss und rechnete die Zahlungen als Minusstunden für die Beschäftigten ab. Die Folge: Die Studenten sitzen nun auf einem riesigen Berg Minusstunden, den sie in Zukunft mühsam abarbeiten müssten, das Studium würde entsprechend leiden.