Erste Erfolge bei Klagen gegen Mainz liefert

Vor dem Arbeitsgericht Mainz erzielte die FAU Frankfurt/ Mainz einen ersten Erfolg gegen den ehemaligen Lieferdienst Mainz liefert. Mehrere Beschäftigte, die in der FAU Mitglied sind, hatten gegen ihre fehlerhafte Kündigung geklagt und u.a. den ausstehenden Lohn eingefordert.
Mainz liefert hatte zuvor im Rahmen einer gesetzeswidrig nicht bei der Arbeitsagentur Mainz angemeldeten Massenentlassung die Arbeitsverhältnisse in einem Schreiben vom 28.03.2022 zum 15.04. bzw. 01.05.2022 gekündigt. Der mitgeteilte Kündigungsgrund war die Betriebsschließung. Die Kündigungen enthielten teilweise falsche Fristen und waren nicht einmal unterschrieben.

Bei zwei der Klagen schien beim Gütetermin vor dem Arbeitsgericht Mainz eine Einigung möglich. Die Richterin bot daraufhin an, vor den gerichtlichen Folgeterminen außergerichtlich weiter zu verhandeln. Auf diesem Weg konnte nun eine Einigung erreicht werden. Mainz liefert erkannte die Beendigung des Arbeitsverhältnisses zum 01.06.2022 an und die beiden ehemaligen Beschäftigen erhalten jeweils zwei volle Monatslöhne für April und Mai.

Enttäuschender Weise machte die Richterin bei den Güteverhandlungen klar, dass sie den Anspruch unserer Mitglieder auf ihr nicht ausgezahltes Trinkgeld nicht anerkennen wird.

Mainz liefert inszenierte sich als ein Unternehmen, das sein bestes tut, um lokale Geschäfte und Restaurants – gerade während der Pandemie – zu unterstützen. Die guten Konditionen den Geschäftspartnern gegenüber (weniger Provision pro Einkauf als andere Unternehmen) gingen aber zulasten der eigenen Beschäftigten. Fahrräder mit kaputten Bremsen, Smartphone-Halterungen die mit Klebeband zusammengeklebt waren, die Einbehaltung von Trinkgeld sowie das Verweigern von Urlaub sowie (teilweise) der Bezahlung von Krankheitstagen gehörten zum Arbeitsalltag.

Die FAU führte mehrere Aktionen durch, um Beschäftige auf ihre Rechte aufmerksam zu machen und die Öffentlichkeit über die Missstände im Unternehmen zu informieren. Anstatt die schlechten Arbeitsbedingungen zu verbessern, schlossen die Inhaber den Laden kurz darauf einfach und kündigten allen Beschäftigten kurzfristig. Bereits am Tag nach den ausgesprochenen Kündigungen war keine Arbeit mehr möglich, die Computersysteme waren deaktiviert und die Zeit bis zum Ende der Kündigungsfrist wollte Mainz liefert auch nicht bezahlen.

Die Reihe von Verfahren gegen Mainz liefert ist noch nicht abgeschlossen; im September wird weiterverhandelt. Die FAU ist optimistisch, dass auch hier die Forderungen durchgesetzt werden können.

DK, FAU FFM